Promotion |
Wer eine wirtschaftswissenschaftliche Diplomprⁿfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit einem PrΣdikatsexamen (= Gesamtnote "gut") abgeschlossen hat, kann bei einem Professor oder Privatdozenten der FakultΣt eine Dissertation ⁿbernehmen und sich nach Fertigstellung dieser Arbeit der mⁿndlichen Doktorprⁿfung (Rigorosum) unterziehen.
Auf Antrag, der von einem Mitglied des Promotionsausschusses unterstⁿtzt werden mu▀, kann die Zulassung zur Promotion auch bei einer Gesamtnote "befriedigend" in der Diplomprⁿfung erfolgen, wenn die Diplomarbeit mindestens mit der Note "gut" bewertet wurde. Besondere Regelungen gelten fⁿr Interessenten mit auslΣndischen Abschlⁿssen sowie fⁿr besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen.
NΣheres siehe Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen FakultΣt vom 23. Mai 1996.
Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Promotion: Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen FakultΣt .
w04info@www.uni-tuebingen.de(w04info@www.uni-tuebingen.de) - Stand: 30.07.97